AGBs LCS - Lausterer Consulting Services
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LCS – Lausterer Consulting Services Nico Lausterer · Nussdorferstr. 12 · 88662 Überlingen
Gültig ab: 2025
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen LCS – Lausterer Consulting Services (nachfolgend „LCS") und Kunden über die Erbringung von Trainings- und Schulungsleistungen, insbesondere akkreditierte iSAQB®-Trainings. LCS richtet sich ausdrücklich an Unternehmen und Selbstständige. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke in Anspruch nimmt.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen LCS und Kunden über Trainings- und Schulungsleistungen.
- Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LCS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
- Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Überlingen, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern LCS zur Umsatzsteuererhebung verpflichtet ist.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn. Ohne fristgerechten Zahlungseingang kann LCS die Teilnahme verweigern.
- Bei Zahlungsverzug ist LCS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen.
- LCS stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die auch per E-Mail übermittelt werden kann.
§ 3 Haftung
- LCS haftet unbeschränkt ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies ist gesetzlich zwingend und kann nicht ausgeschlossen werden.
- Jede weitergehende Haftung von LCS – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist vollständig ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit eine Haftung von LCS nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist sie der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vom Kunden gezahlten Teilnahmegebühr, in jedem Fall höchstens auf EUR 2.000,00.
- Folge- und Vermögensschäden – insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfälle oder Ansprüche Dritter – sind in jedem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Alle Schadensersatzansprüche gegen LCS verjähren zwölf Monate nach Abschluss der erbrachten Leistung, soweit nicht gesetzlich kürzere Fristen gelten.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von LCS anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Datenschutz
- LCS verarbeitet personenbezogene Daten – insbesondere Name, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen – ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Durchführung der Schulungen, auf Grundlage der DSGVO und geltender Datenschutzgesetze.
- Mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden können Daten auch zur Information über weitere Angebote von LCS genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Einzelheiten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Website von LCS.
II. Besondere Bestimmungen – Trainings und Seminare
§ 6 Vertragsschluss
- Die Buchung eines Trainings durch den Kunden – per Webformular, E-Mail oder schriftlich – stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung durch LCS zustande. Erst mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.
- Spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Kunde eine Durchführungsbestätigung mit allen relevanten Informationen.
- Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz.
- Bei Inhouse-Schulungen kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung zustande.
§ 7 Leistungsumfang
- LCS erbringt die gebuchten Trainingsleistungen auf Grundlage der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Die Leistungen umfassen Trainerleistungen sowie Schulungsunterlagen in digitaler Form.
- LCS behält sich vor, Inhalte, Methoden, Medien und zeitliche Abfolge von Kurseinheiten anzupassen, sofern dies sachdienlich ist und Thema sowie Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.
- Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer oder eine bestimmte Version der Unterlagen besteht nicht, sofern nicht individuell vereinbart.
- Sonstige Kosten wie Reise, Unterkunft oder Verpflegung trägt der Teilnehmer selbst. Nichterscheinen oder nur teilweise Anwesenheit berechtigen nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
§ 8 Urheberrecht an Schulungsunterlagen
- Alle Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
- Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung – auch auszugsweise – sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LCS untersagt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen einem besonderen gesetzlichen Schutzrecht unterliegen.
§ 9 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
- Stornierungen bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei LCS.
- Es gelten folgende Fristen und Gebühren:
- Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlose Stornierung
- 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- 29 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Teilnahmegebühr
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
- Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn einmalig möglich. Bei kurzfristigerer Umbuchung gelten die Stornogebühren gemäß Abs. 2.
- Der Kunde kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen; LCS ist hierüber rechtzeitig zu informieren.
§ 10 Absage und Verschiebung durch LCS
- LCS behält sich vor, Veranstaltungen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Trainers oder sonstigen wichtigen Gründen.
- Im Fall einer Absage durch LCS werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Reise- oder Hotelkosten – bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens LCS.
- Bei einer Verschiebung erhält der Kunde einen Ausweichtermin. Ist dieser nicht zumutbar, kann der Kunde kostenfrei stornieren.
- Bei einem Leistungsausfall, der nicht von LCS zu vertreten ist, wird unter Ausschluss weiterer Zahlungsansprüche ein neuer Termin festgesetzt.
§ 11 Zertifizierungsgarantie
- Besteht ein Teilnehmer nach vollständiger Kursteilnahme die zur Zertifizierung notwendige Prüfung nicht, ist er berechtigt, die Prüfung einmalig kostenlos zu wiederholen.
- Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer aktiv an der Schulung teilgenommen und mindestens zwei Drittel der Schulungszeit anwesend war.
- Die kostenlose Wiederholung ist nur innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Kursbeginn möglich.
- LCS ist berechtigt, die erneute Teilnahme zu verweigern, wenn der Teilnehmer gegen allgemeine Verhaltensgrundsätze verstoßen hat, das Nichtbestehen nachweislich auf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft beruht oder der Kurs aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen nicht abgeschlossen wurde.
- Nicht enthalten sind Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung.
- Die Zertifizierungsgarantie gilt ausschließlich für öffentliche Kurstermine von LCS, nicht für Inhouse-Schulungen.
§ 12 Inhouse-Trainings
- Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde das Leistungsumfeld (Räume, Ausstattung, Technik) auf eigene Kosten bereit; LCS stellt die Leistungsinhalte und Unterlagen.
- Reise-, Übernachtungs- und Spesenkosten des Trainers werden gesondert berechnet und in der Rechnung ausgewiesen. Ausgangspunkt ist der Sitz von LCS in Überlingen.
- Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitzuteilen. Ersatzteilnehmer können bis zum Starttermin benannt werden.
- Bei Stornierung durch den Kunden trägt dieser alle LCS dadurch entstandenen Kosten. LCS ist berechtigt, 80 % der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr zu berechnen, sofern die Stornierung weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Überlingen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
